1314. o. T. Hultschin. Aeltestes Privileg der Stadt. Anführung bei Knie, alphabetische Uebersicht etc. 840. Obwohl Knies Angaben meistens wohl begründet sind, so möchte man doch hier an einen Irrthum glauben, da die Nachricht nirgends und jetzt auch in den Forschungen Weltzels (Besiedelung des nördlich der Oppa gelegenen Landes S. 40) nicht eine Stütze findet und hier oben bereits ein älteres Hultschiner Privileg von 1303 (No. 2741) angeführt ward. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |